Beförderungssichere Beladung: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 13. Mai 2008, 11:03 Uhr

Unter dem Begriff beförderungssichere Beladung wird die form- und/oder kraftschlüssige Ladungssicherung verstanden. Sie obliegt nach §412 HGB dem Absender.

siehe auch: betriebssichere Beladung