Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Mai 2008, 11:06 Uhr

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Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen

§ 445 HGB Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins

Der Frachtführer ist zur Ablieferung des Gutes nur gegen Rückgabe des Ladescheins, auf dem die Ablieferung bescheinigt ist, verpflichtet.