Eigentum: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Juni 2008, 18:06 Uhr
Definition
Als Eigentum wird das uneingeschränkte Herrschaftsrecht an einer Sache verstanden.
Der Eigentümer kann die Sache zum Beispiel nach seinem belieben Verkaufen, Vermieten, Verpfänden, Verleihen, Bearbeiten oder Zerstören. Rechtlich wird streng zwischen Eigentum und Besitz unterschieden, ein Dieb ist demnach Besitzer der Sache aber nicht Eigentümer.
siehe auch: ausführlicher Artikel in der Wikipedia