Kategorie:Fahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. September 2008, 06:03 Uhr
Als Fahrzeug werden Fortbewegungsmittel mit Eigen- oder Fremdantrieb bezeichnet die der Beförderung von Peronen oder Lasten dienen. Dies können Land-, Schienen-, Wasser-, Lurft oder Raumfahrzeuge sein. Nach §24 STVZO sind, Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel, keine Fahrzeuge.