Kaufvertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der Kaufvertrag wird im BGB in [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG024101377 §433ff.] geregelt | + | Der Kaufvertrag wird im [[BGB]] in [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG024101377 §433ff.] geregelt |
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Aktuelle Version vom 25. August 2010, 07:07 Uhr
Der Kaufvertrag ist eine zwischen Verkäufer und Käufer übereinstimmende Willenserklärung, durch die sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Ware und der Käufer sich zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung sowie zur Abnahme verpflichtet. Kaufverträge können auch Rücktrittsklauseln enthalten die einen Vertragspartner zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigen wenn bestimmte Bedingungen (nicht) erfüllt sind.
Der Kaufvertrag wird meist formlos abgeschlossen, er kann mündlich, schriftlich oder durch eine Handlung die die Annahme eines Kaufvertrages zugrundelegt (entnahme einer Ware aus dem Supermarktregal) geschlossen werden.