Zollabfertigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. Oktober 2011, 15:21 Uhr
Die Zollabfertigung wird umgangssprachlich häufig "Verzollung" genannt. Dabei wird Ware bei Ein- oder Ausfuhr aus oder in einen Wirtschaftraum (bspw. Europäische Union) zoll- und/oder steuerrechtlich behandelt.
Voraussetzung für die Verzollung ist eine vorausgegangene Zollanmeldung, die erfolgt im internationalen Güterverkehr in der Regel schriftlich. In Deutschland kommt zur Zollanmeldung ein elektronisches Anmeldeverfahren (ATLAS) zum Einsatz.