Masterplan Güterverkehr und Logistik: Einbeziehung externer Kosten: Unterschied zwischen den Versionen
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== Verantwortung == | == Verantwortung == |
Aktuelle Version vom 17. Oktober 2008, 20:02 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage
Die externen Kosten bezeichnen die Kosten, die in den Marktpreisen nicht erfasst sind, so dass Investitions- und Nutzungsentscheidungen auf Grund dieser Marktpreise volkswirtschaftlich suboptimal sind. Im Verkehrsbereich sind dies im Wesentlichen externe Kosten für
- Luftverschmutzung,
- Klimaschäden,
- Lärmschäden,
- Unfallschäden und
- Stau.
Wenn die Preise für Verkehrsleistungen im Hinblick auf externe Kosten zu niedrig sind, führt dies dazu, dass der Preis für die entsprechende Verkehrsleistung nicht alle Kosten widerspiegelt. Daher ist die Nachfrage für diese Verkehrsleistung zu hoch. Dadurch kann es u.a. zu einer Verschwendung von Rohstoffen (z. B. Wasser, fossilen Energieträgern) kommen.
Beschreibung der Maßnahme
Es soll ein Konzept zur verstärkten Einbeziehung externer Kosten unter Berücksichtigung der anstehenden Änderung der EG-Wegekostenrichtlinie (vgl. Beschlüsse der Kabinettsklausur in Merseburg) erarbeitet werden. Damit soll auch ein Beitrag zur europäischen Diskussion der externen Kosten geleistet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Güterverkehrswirtschaft nicht isoliert zu beeinträchtigen.
Auswirkung
Durch das Konzept ergibt sich eine größere Transparenz über Art und Höhe der volkswirtschaftlichen Kosten einzelner Verkehrsmittel, die als Entscheidungsgrundlage für verkehrs- und wirtschaftspolitische Maßnahmen verwendet werden kann.
Verantwortung
Die Erarbeitung des Konzepts obliegt dem BMVBS.
Haushalts-Relevanz
Die Erarbeitung des Konzeptes ist für den Haushalt kostenneutral.
EU-Relevanz
Die Maßnahme steht in Einklang mit der EU-Verkehrspolitik. Die EU-Kommission wird im Juni 2008 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Wegekostenrichtlinie im Hinblick auf die Berücksichtigung externer Kosten vorlegen.
Umsetzungszeitraum
Die Überlegungen müssen zeitlich und inhaltlich mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der Wegekostenrichtlinie der EU-Kommission abgestimmt werden.