Haftung (Recht): Unterschied zwischen den Versionen

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Für die nationale [[Logistik]] wird die Haftung im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt, dort speziell in den §§[[Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen|414]], [[Haftung für Güter- und Verspätungsschäden, Schadensteilung|425]], [[Haftung für andere|428]] und [[Haftung der Leute|436]]. Darüber hinaus arbeiten viele deutsche Logistikdienstleister nach den Bedingungen der [[Allgemeine Deutsche Spediteursbedingungen (ADSP)|ADSp]] auch dort sind Klauseln zur Haftung enthalten. Die ADSp befasst sich in den Artikeln 22, 23, 24 und 29 mit dem Thema Haftung.
 
  
Auch das [[Güterkraftverkehrsgesetz|GüKG]] bezieht sich zum Beispiel in §7a auf die oben genannten Paragraphen aus dem HGB.
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Version vom 13. Februar 2025, 00:03 Uhr

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Die Haftung ist die Verpflichtung eines Vertragspartners, beim Eintritt eines Schaden diesen dem anderen zu ersetzen oder eine Wiedergutmachung für Mängel bei der Erbringung einer Dienstleistung zu leisten. Eine fundierte Haftungsabsicherung und präventive Maßnahmen sind essenziell für den Erfolg jeder Logistik-Strategie[1], da sie Risiken minimiert und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

Nationale Haftungsregelungen

Für die nationale Logistik wird die Haftung im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt, insbesondere in den §§ 414, 425, 428 und 436[1]. Diese gesetzlichen Regelungen definieren die Verantwortlichkeit des Frachtführers und regeln Haftungsausschlüsse sowie Begrenzungen im Schadensfall.

Zudem orientieren sich viele deutsche Logistikdienstleister an den Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp)[2], die in den Artikeln 22, 23, 24 und 29 präzise Haftungsregelungen, einschließlich Höchstbeträgen und Haftungsausschlüssen, enthalten.

Auch das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)[3] bezieht sich auf die HGB-Bestimmungen und ergänzt diese für den Güterkraftverkehr, um spezielle Risiken abzudecken.

Internationale Haftungsregelungen

Für grenzüberschreitende Transporte, die unter das CMR-Recht fallen, finden die Bestimmungen des CMR Anwendung. Insbesondere legen Kapitel 2 und 4 des CMR das Haftungsrisiko des Frachtführers fest und definieren mögliche Haftungsausschlüsse[4], was für einen reibungslosen internationalen Transport unabdingbar ist.

Quellen

  1. 1,0 1,1 Handelsgesetzbuch (HGB)
  2. Allgemeine Deutsche Spediteursbedingungen (ADSp)
  3. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  4. Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road (CMR)