Namenslagerschein: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Namenslagerschein''' ist eine Form des [[Lagerschein]]s bei dem die auf dem Lagerschein eingetragene Ware nur an den namentlich genannten Lagerscheininhaber ausgegeben wird. Dieser Lagerschein kann nur durch eine Abtretungserklärung an eine andere Person übertragen werden.
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Der '''Namenslagerschein''' ist eine Form des [[Lagerschein]]s bei dem die auf dem [[Lager]]schein eingetragene [[Ware]] nur an den namentlich genannten Lagerscheininhaber ausgegeben wird. Dieser Lagerschein kann nur durch eine Abtretungserklärung an eine andere Person übertragen werden.
  
 
[[Kategorie:Lagerhaltung]]
 
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Version vom 15. Februar 2025, 18:35 Uhr

Der Namenslagerschein ist eine Form des Lagerscheins bei dem die auf dem Lagerschein eingetragene Ware nur an den namentlich genannten Lagerscheininhaber ausgegeben wird. Dieser Lagerschein kann nur durch eine Abtretungserklärung an eine andere Person übertragen werden.