§ 448 Traditionspapier: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. September 2009, 20:54 Uhr
§ 448 Traditionspapier
Die Übergabe des Ladescheins an denjenigen, den der Ladeschein zum Empfang des Gutes legitimiert, hat, wenn das Gut von dem Frachtführer übernommen ist, für den Erwerb von Rechten an dem Gut dieselben Wirkungen wie die Übergabe des Gutes.