Kapitän: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. Februar 2010, 19:09 Uhr

Nach §2 Seemannsgesetz ist der Kapitän, der vom Reeder bestellte Führer des Schiffs. Der Kapitän muß Inhaber eines staatlichen Befähigungszeugnisses sein, das ihn zur Führung des Schiffs berechtigt.