Namenslagerschein
Der Namenslagerschein ist eine spezielle Form des Lagerscheins, bei dem die auf dem Lagerschein eingetragene Ware ausschließlich an den namentlich genannten Inhaber des Lagerscheins herausgegeben wird. Eine Übertragung dieses Lagerscheins auf eine andere Person ist nur durch eine formelle Abtretungserklärung möglich.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) ist der Namenslagerschein als Rektapapier klassifiziert. Dies bedeutet, dass der Lagerhalter die eingelagerte Ware nur an die im Lagerschein ausdrücklich benannte Person aushändigen darf. Eine Übertragung des Herausgabeanspruchs kann lediglich durch eine schriftliche Abtretung (Zession) erfolgen, wobei hierbei nur der Anspruch auf Herausgabe und nicht das Eigentum an der Ware übertragen wird.
Heutige Nutzung
In der modernen Lagerwirtschaft hat der Namenslagerschein an Bedeutung verloren. Dies liegt vor allem daran, dass seine eingeschränkte Übertragbarkeit den flexiblen Handel mit Waren behindert. Stattdessen werden häufiger Orderlagerscheine verwendet, die durch Indossament leichter übertragbar sind und somit den Handel und die Finanzierung von Waren erleichtern.