3.4 Arbeitsbedingungen der Hafenbeschäftigten verbessern und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleisten
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage
Umschlagswachstum und die technische Entwicklung der Verladeeinrichtungen verlangen von den Arbeitnehmern ein hohes Maß an Lernbereitschaft und Flexibilität. Hafenarbeit stellt hohe Anforderungen an die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auch wenn die Zeiten, in denen Güter von Hand verladen wurden, größtenteils der Vergangenheit angehören. Neue Anforderungen, zum Beispiel beim Container- oder Autoumschlag sind hinzugekommen, die die Beschäftigten körperlich belasten. Schicht- und Wochenenddienste fordern die Beschäftigten in besonderem Maße. Hafenbeschäftigte haben einen Anspruch auf angemessene Bezahlung und Aufstiegschancen.
Gesundheitsrisiken entstehen bei der Hafenarbeit durch eine Reihe von Faktoren, unter anderem durch prozessbezogene Kooperationserfordernisse, ständigen Arbeitsplatzwechsel, bewegte Transport- und Arbeitsmittel, ungeschützte und bewegliche Teile, herab fallende oder umstürzende Gegenstände sowie die besondere Lage und Abmessung der Arbeitsplätze. Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung des Arbeitsschutzes ist daher bei der Hafenarbeit von besonderer Bedeutung.
=== Beschreibung der Maßnahmen Der Bund
- erwartet von der Hafenwirtschaft, dass sie die Beschäftigten wie bisher angemessen und fair entlohnt, Aufstiegschancen ermöglicht und allen Hafenbeschäftigten Möglichkeiten zur Weiterbildung bietet sowie sichere und vor Gesundheitsgefahren geschützte Arbeitsplätze bereitstellt.
- erwartet von der Hafenwirtschaft, dass sie die Arbeitsbedingungen der Hafenbeschäftigten im Dialog mit den Gewerkschaften, z.B. durch betriebliche Gesundheitsmanagementsysteme kontinuierlich verbessert.
Auswirkungen
Die Maßnahmen werden dazu führen, dass die Hafenbeschäftigten den Anforderungen entsprechend vergütet und qualifiziert und vor Gesundheitsgefahren geschützt sind.
Verantwortung
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Sozialpartner verantwortlich.
Haushaltsrelevanz
Die Maßnahmen sind haushaltsneutral.
EU-Relevanz
Keine.
Umsetzungszeitraum
Langfristige Aufgaben.
Fussnoten
- Quelle: http://www.bmvbs.de