090331 Anerkennung von Ursprungszeugnissen Form A der Salomonen

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Warenverkehr mit den Entwicklungsländern

Anerkennung von Ursprungszeugnissen Form A der Salomonen

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden der Salomonen Ursprungszeugnisse nach Form A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen (z.B. fehlender guillochierter Überdruck). Die Europäische Kommission hat einer weiteren, vorübergehenden Verwendung dieser Ursprungszeugnisse bis zum 30. April 2009 zugestimmt.

Derartige, nach dem oben genannten Datum ausgestellte Ursprungszeugnisse dürfen nicht mehr als Präferenznachweise akzeptiert werden.

Quelle: Zoll