090527 Ursprungszeugnisse Form A aus Burkina Faso

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Anerkennung von Ursprungszeugnissen Form A aus Burkina Faso im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems

Die zuständige Behörde Burkina Fasos hat der Europäischen Kommission nun die verwendeten Stempelabdrucke mitgeteilt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Präferenznachweisen auf der Grundlage des Allgemeinen Präferenzsystems (APS/GSP) sind damit seit dem 25. Mai 2009 erfüllt.

Quelle: Zoll