090708 Gesetzespaket zur Flugsicherung beschlossen
08. Juli 2009 BMVBS-Pressemitteilung Nr.: 177/2009
Bundesrat beschließt Gesetzespaket zur Flugsicherung
Tiefensee: "Schub für den einheitlichen europäischen Luftraum"
Der Bundesrat hat heute drei Gesetze zur Neuregelung der Flugsicherung in Deutschland beschlossen. Damit werden die Voraussetzungen für eine Beteiligung Deutschlands am einheitlichen europäischen Luftraum, dem "Single European Sky", geschaffen.
Tiefensee: "Mit den heute vom Bundesrat beschlossenen Neuregelungen zur Flugsicherung in Deutschland erhält der einheitliche europäische Luftraum den entscheidenden Schub. Der Himmel kennt keine Grenzen, bei der Flugsicherung am Boden aber herrscht Kleinstaaterei. Diese Zersplitterung muss beendet werden. Mit einem modernen, gemeinsamen Luftraummanagement lassen sich Flugrouten verkürzen und optimieren. Davon profitieren nicht nur Fluggäste und Fluggesellschaften, sondern auch die Umwelt.
1. Grundgesetzänderung Mit einer Verfassungsänderung wird die Luftverkehrsverwaltung insgesamt neu organisiert. Hierfür wird Artikel 87d des Grundgesetzes geändert. Die bisherige "bundeseigene" Verwaltung wird hierbei in eine "Bundesverwaltung" überführt. Das heißt, es können künftig in die weiterhin als Hoheitsaufgabe ausgestaltete Flugsicherung des Bundes auch Einrichtungen und Organisationen einbezogen werden, die nicht im Eigentum des Bundes stehen. Dies ist für die Abwicklung der grenzüberschreitenden Flugsicherung von entscheidender Bedeutung.
2. Neue Rechtsgrundlagen Das Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften konkretisiert die Verfassungsänderung. Flugsicherung bleibt in Deutschland weiterhin eine Aufgabe des Bundes, die im Wesentlichen nur von der bundeseigenen DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wahrgenommen wird. Darüber hinaus werden umfassende Rechtsgrundlagen für die grenzüberschreitende Flugsicherungstätigkeit ausländischer Flugsicherungsorganisationen in Deutschland geschaffen.
Tiefensee: "Flugsicherung in Deutschland bleibt nach wie vor eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. Die Deutsche Flugsicherung GmbH bleibt zu 100 Prozent staatlich."
Ein moderneres, gemeinsames Luftraummanagement macht den europäischen Luftverkehr künftig noch sicherer, effizienter und umweltfreundlicher. Ohne die Möglichkeit, auch ausländische Flugsicherungsorganisationen in Deutschland tätig werden zu lassen, wäre eine Beteiligung Deutschlands an diesem wichtigen Gemeinschaftsprojekt ausgeschlossen.
Gegenwärtig verhandeln Deutschland, die BeNeLux-Staaten, Frankreich und die Schweiz einen Staatsvertrag zur Errichtung eines europäischen Luftraumblocks über Zentraleuropa (Functional Airspace Block Europe Central = FABEC), einem der dichtest beflogenen Lufträume der Erde. Die Errichtung soll 2012 erfolgen und bis 2018 abgeschlossen werden.
Tiefensee: "Durch optimierten Flugrouten kommen Fluggäste schneller ans Ziel. Es gibt weniger Warteschleifen, weniger Schadstoffe, weniger CO2-Emmissionen. Der Kerosinverbrauch sinkt, entsprechend die Treibstoffkosten für die Airlines. Außerdem gewährleistet ein gemeinsames Luftraummanagement mehr Sicherheit und höhere Kapazitäten."
3. Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Mit dem dritten Gesetz wird ein neues Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung errichtet. Damit werden insbesondere die seit dem Jahr 2004 bestehenden Vorgaben für die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die konsequente Trennung von Aufgaben im Bereich der Aufsicht und des Betriebes in der Flugsicherung umgesetzt.
Tiefensee: "Mit der neuen Aufsichtsbehörde wird eine unabhängige Instanz zur Kontrolle der Flugsicherungstätigkeit in Deutschland geschaffen. Sie wird die Einhaltung europäischer Vorgaben für die Flugsicherung überwachen und einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das hohe Sicherheitsniveau in der deutschen Flugsicherung zu sichern."
Mit dem zweiten Verordnungspaket der Europäischen Union zum Projekt "Einheitlicher Europäischer Luftraum" (SES-II-Paket) wird das neue Amt weitere Aufgaben erhalten, denn von den Mitgliedstaaten müssen für die Flugsicherung konkrete Zielvorgaben festgelegt werden, deren Einhaltung zu überwachen ist.
Quelle: BMVBS