100722 Gigaliner heissen jetzt Lang-LKW
Am Rande des Weltverkehrsforums in Leipzig erklärte Verkehrsstaatssekretär Andreas Scheuer "Die neue Bezeichnung "Lang-LKW" soll zur Versachlichung der Debatte führen und dazu beitragen, die Angst der Bevölkerung vor den längeren Fahrzeugen zu entkräften".
Ursprünglich sollten die Lang-LKWs nach einem Konzept des Verbands der Automobilindustrie aus dem Jahr 2006 sogar ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 60 Tonnen haben dürfen. Andreas Scheuer betonte allerdings, dass eine Erhöhungen der Gewichtsgrenzen von 40 beziehungsweise 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr auf 60 Tonnen nicht infrage komme. "Wenn es machbar ist, wollen wir so immense Erleichterungen für den Güterverkehr schaffen. Klar ist aber auch: Es darf keine Risiken für Verkehrssicherheit und Infrastruktur geben", sagte der Logistik-Koordinator der Bundesregierung. "Lang-LKW werden sich vor allem auf dem übergeordneten Straßennetz bewegen. Auch die Streckenführung über höhengleiche Bahnübergänge schließen wir aus. Es wird keine grenzüberschreitenden Verkehre geben", erklärte Scheuer weiter.
Am 22.07.2010 nahm die Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Arbeit auf. Sie wird die Konzeption für den Test der Lang-LKW, der der 2011 starten und über ein Jahr laufen soll, erarbeiten. Mitglieder sind Vertreter des Bundesverkehrsministeriums, der obersten Verkehrsbehörden der Länder und der Bundesanstalt für Straßenwesen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll der bundesweite Feldversuch als Maßnahme mit vorrangiger Priorität in den Masterplan Güterverkehr und Logistik aufgenommen werden. Die Arbeitsgruppe soll die Anforderungen an Fahrer, Fahrzeuge sowie die Routen und die wissenschaftliche Begleitung festlegen. Der nächste Schritt werde eine Ausnahmeverordnung sein, die das Bundesverkehrsministerium nach Anhörung der Länder erlassen wird. "Aufwendige Genehmigungsverfahren sind so entbehrlich", begründete Scheuer diesen Schritt. Nach Angaben des Ministeriums sollen schon mehr als 300 mittelständische Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme an diesem Testbetrieb angemeldet haben.
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