2.2 Harmonisierungsdefizite auf EU-Ebene unter Ausnutzung nationaler Handlungsspielräume beseitigen

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Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen

Ausgangslage

Aufgrund von Harmonisierungsdefiziten auf EU-Ebene kommt es zu internationalen Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten der deutschen Hafenwirtschaft. Harmonisierungsdefizite bestehen unter anderem in den Bereichen Transparenz öffentlicher Beihilfen, Umweltvorschriften sowie bei den Zollverfahren. Die Bundesregierung begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 18. Oktober 2007[1], mit der sie die Bedeutung der Häfen anerkennt und die Schwerpunkte ihres Aktionsplans bei den Themen Leistungsfähigkeit der Häfen, Hinterlandanbindungen, Umweltaspekte, Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und Wettbewerbsbedingungen setzt.

Bei allen europäischen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber nichteuropäischen Häfen zum Nachteil deutscher und europäischer Häfen entstehen und notwendige nationale Spielräume erhalten werden, um die Häfen nach standortspezifischen Strategien weiter entwickeln zu können. Das Subsidiaritätsprinzip ist bei der Ausgestaltung der europäischen Hafenpolitik unter allen Umständen anzuwenden. Auch dürfen Harmonisierungsbestrebungen in der Europäischen Union nicht zur Verschlechterung der Qualität z.B. der Ausbildung des Hafenpersonals führen.

Beschreibung der Maßnahmen

  • Der Bund stellt sicher, dass das europäische und internationale Recht in der Regel eins zu eins in das deutsche Recht übernommen wird. Dort, wo es noch Anpassungserfordernisse gibt, wird dies zügig umgesetzt.
  • Der Bund unterstützt die Europäische Union konstruktiv und kritisch bei der Herstellung einheitlicher und fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den europäischen Häfen, insbesondere mit Blick auf
    • die Ausweitung der Transparenzvorschriften (RL 2006/111/EG)
    • die Verbesserung von Verwaltungsvorschriften durch Vereinfachung der Verfahren im Kurzstreckenseeverkehr
    • die Einführung elektronischer Systeme für den Seeverkehr
    • die Formulierung von Umweltleitlinien
    • die Forschungsförderung im Bereich der Hafeninfra- und Suprastrukturen.
  • Der Bund erwartet von den Ländern und der Hafenwirtschaft, dass sie gemeinsam mit dem Bund die Europäische Union bei der Herstellung einheitlicher und fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Häfen unterstützen.
  • Der Bund setzt sich dafür ein, die Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Bestimmungen zu den Trassenpreisen abzubauen.

Auswirkungen

Durch die Herstellung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen können die deutschen Häfen ihre starke Wettbewerbsposition innerhalb Europas weiter ausbauen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten gewahrt werden, ihre nationalen Spielräume bei der Flächen- und Konzessionsvergabe auszunutzen und die optimale Leistungsfähigkeit der Häfen für die Volkswirtschaft zu erhalten und fortzuentwickeln.

Verantwortung

Die überwiegende Verantwortung für die Herstellung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die Häfen liegt beim BMVBS und dem BMWi. Unterstützung durch die Länder ist erforderlich.

Haushaltsrelevanz

Die Maßnahmen sind haushaltsneutral.

EU-Relevanz

Die Maßnahmen entsprechen der EU-Verkehrs- und Wettbewerbspolitik.

Umsetzungszeitraum

2009 sollen die Ausweitung der Transparenzvorschriften, die Formulierung von Umweltleitlinien und die Verbesserung der Verwaltungsvorschriften durch Vereinfachung der Verfahren im Kurzstreckenseeverkehr verwirklicht werden. Die Prüfung der Trassenpreise wird voraussichtlich 2009 aufgenommen. Die Einführung elektronischer Systeme für den Seeverkehr und die Forschungsförderung sind mittelfristige Aufgaben, die 2009 fortgeführt werden.

Fussnoten

  1. Mitteilung der Kommission über eine europäische Hafenpolitik KOM(2007) 616 endg.

2.1 Faire und einheitliche internationale Wettbewerbsbedingungen erwirken | Inhaltsverzeichnis | 2.3 Schrankenlosen Europäischen Seeverkehrsraum schaffen