2.8 Binnenschifffahrtsabgaben aus Wettbewerbssicht überprüfen

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Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen

Ausgangslage

Die Schifffahrtsabgaben auf Binnenwasserstraßen, die insgesamt zwischen 50 Mio. € und 60 Mio. € jährlich betragen, werden als öffentlich-rechtliche Abgabe auf den Staugeregelten Flüssen und Kanälen erhoben. Ziel der Erhebung der Abgaben ist es, einen Beitrag zu den laufenden Ausgaben für Betrieb und Unterhaltung der Bundeswasserstraßen zu erreichen.

Aus volkswirtschaftlicher und wettbewerbsbezogener Sicht ist die derzeitige Ausgestaltung der Binnenschifffahrtsabgaben kritisch zu beurteilen, da sie nur auf den staugeregelten Flüssen und Kanälen erhoben werden, nicht aber auf den frei fließenden Binnenwasserstraßen, insbesondere nicht auf dem Rhein, wo rd. 80% der Verkehrsleistungen der Binnenschifffahrt erbracht werden.

Beschreibung der Maßnahme

Der Bund wird ein Gutachten erstellen lassen, in dem die derzeitige Ausgestaltung der Binnenschifffahrtsabgaben aus volkswirtschaftlicher und wettbewerbsbezogener Sicht analysiert und Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreitet werden.

Auswirkung

Die Binnenschifffahrtsabgaben stellen einen Kostenfaktor in der Transportkette dar. Ziel ist eine nicht wettbewerbsverzerrende Ausgestaltung der Binnenschifffahrtsabgaben.

Verantwortung

Die Verantwortung für die Prüfung der Binnenschifffahrtsabgaben liegt beim BMVBS.

EU-Relevanz

keine.

Haushaltsrelevanz

Die Maßnahme wird durch den BMVBS-Haushalt finanziert.

Umsetzungszeitraum

Das Gutachten soll 2009 vorgelegt werden.

Fussnoten


2.7 Vermarktung des Seehafenstandortes Deutschland intensivieren | Inhaltsverzeichnis | 2.9 Kooperationen von Hafenstandorten und –unternehmen unterstützen