3. Föderale Zuständigkeiten
3. Föderale Zuständigkeiten
Die derzeitige Aufgabenteilung zwischen dem Bund – der im Wesentlichen für die ordnungspolitischen Vorgaben und die infrastrukturelle Anbindung der See- und Binnenhäfen zuständig ist, den Ländern und Kommunen – die hauptsächlich für die Hafeninfrastrukturen verantwortlich sind – sowie der Wirtschaft und den Gewerkschaften – die den Hafenbetrieb sicherstellen – erschwert die Identifikation gemeinsamer Ziele und Strategien.
Durch das am 22. Dezember 2008 geänderte Raumordnungsgesetz übernimmt der Bund mit Blick auf deren volkswirtschaftliche Bedeutung mehr Verantwortung als in der Vergangenheit für die Häfen. § 17 Abs. 2 ROG ermöglicht es dem Bund, Raumordnungspläne für das Bundesgebiet mit länderübergreifenden Standortkonzepten für See- und Binnenhäfen als Grundlage für deren Anbindung, d. h. Erschließung mit Bundesverkehrswegen aufzustellen. Einziger von den Ziel- und Grundsatzfestlegungen der Pläne erfasster Adressat ist die Bundesverkehrswegeplanung. Die Zuständigkeit der Länder für die Planung von Hafenstandorten wird durch die Pläne nach § 17 Abs. 2 ROG nicht berührt. Die Planaufstellung soll im Bedarfsfall erfolgen.
Mit der Kopplung der gegebenenfalls zu erarbeitenden Standortkonzepte an die Bundesverkehrswegeplanung soll erreicht werden, dass
- die Verkehrspolitik des Bundes mit Blick auf die Häfen und ihre zentrale Funktion im Verkehrssystem strategischer ausgerichtet werden kann,
- der notwendige Informationsfluss bezüglich der Standortplanungen sichergestellt ist und
- die Investitionsmittel des Bundes im Sinne einer integrierten Verkehrspolitik gezielter gesteuert werden können
Dies eröffnet unter anderem die Chance, dass auch kleinere Häfen stärker in ihrer Bedeutung für die Hafenpolitik des Bundes wahrgenommen werden.
Durch die erforderliche Übernahme von Seehafenfunktionen durch die Binnenhäfen und die stärkere Vernetzung der Häfen entsteht ein zunehmender Wettbewerb zwischen den See- und Binnenhäfen. Die in den Ländern unterschiedliche Umsetzung internationaler und europäischer Regeln zur Gefahrenabwehr darf daher nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Herausforderungen und Chancen durch föderale Zuständigkeiten
Herausforderungen
- Identifikation gemeinsamer Ziele und Strategien aller Beteiligten.
- Optimierung des Informationsflusses zwischen Ländern und Bund.
- In den Ländern unterschiedliche Umsetzung der Regeln zur Gefahrenabwehr.
Chancen
- Raumordnungsgesetz:
- zielgerichtetere hafenbezogene Verkehrspolitik des Bundes,
- gezielte Steuerung der Investitionsmittel des Bundes,
- besserer Informationsfluss zwischen Bund und Ländern,
- stärkere Wahrnehmung kleinerer Häfen.
Fussnoten
- Quelle: http://www.bmvbs.de
2. Potenziale der europäischen Häfen | Inhaltsverzeichnis | 4. Steigende Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften