5.1 Internationale einheitliche und verbindliche Standards zur Gefahrenabwehr fortentwickeln

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen

Ausgangslage

Zur Umsetzung der neuen Regelungen des SOLAS-Übereinkommens zur Gefahrenabwehr äußerer – insbesondere terroristischer – Bedrohungen haben die EU, der Bund und die Länder in einer koordinierten Weise ein System der präventiven Sicherung von Schiffen, Hafenanlagen und Häfen aufgebaut, mit dem der Zugang für Unbefugte unterbunden und eine lückenlose und nachhaltige Überwachung sicherheitsempfindlicher Bereiche hergestellt wurde.

Das am 3. August 2007 vom damaligen Präsidenten Bush unterzeichnete Gesetz zur 100- %igen Überprüfung von Luft- und Containerfracht [1] wirft viele rechtliche, wirtschaftliche und technische Fragen auf. Das vorgegebene 100-%ige Scanning aller in die USA bestimmten Container im Abgangshafen ist innerhalb der angesetzten Frist von fünf Jahren nicht umsetzbar ohne den Warenverkehr erheblich zu beeinträchtigen. Unklar ist, wie insbesondere Doppel- und Mehrfachkontrollen zu vermeiden sind und wer die Kosten letztlich tragen soll. Ein den Kosten gegenüberstehender Sicherheitsgewinn ist für Deutschland nicht zu erkennen.

Beschreibung der Maßnahmen

Der Bund

  • setzt sich in den internationalen Organisationen, insbesondere der IMO, und auf europäischer Ebene für die Fortentwicklung internationaler verbindlicher Standards für die schifffahrts- und hafenbezogene Gefahrenabwehr ein.
  • wird in der Europäischen Union darauf hinwirken, gemeinsam mit den europäischen Partnern Maßnahmen abzuwehren, die die Wirtschaft einseitig belasten oder den Wettbewerb verzerren.
  • unterstützt die Initiative des Landes Bremen (ggf. der Küstenländer), durch ein Forschungsvorhaben die möglichen Auswirkungen einer unter Umständen unabwendbaren Umsetzung der US-Forderungen für die deutschen Wirtschafts- und Transportbeteiligten zu ermitteln und nach möglichen Alternativen zu suchen, die geeignet sind den angestrebten Sicherheitsgewinn ohne die Wirtschaft stark belastende Maßnahmen zu erreichen.

Auswirkungen

Durch die Maßnahmen sollen gefährliche Eingriffe in den Schiffsverkehr und die gesamte Logistikkette des Seetransports erheblich erschwert beziehungsweise unmöglich gemacht werden, was das Risiko terroristischer Anschläge in diesen Bereichen deutlich verringert. Wettbewerbsverzerrungen, die durch amerikanische Forderungen nach 100-%igem Scanning der Container entstehen, sollen abgewehrt werden.

Verantwortung

Für die Fortentwicklung der internationalen verbindlichen Standards und die Abwehr unilateraler Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in den Bereichen Schifffahrt und Häfen sind BMI, BMF, BMWi, BMBF und BMVBS zuständig.

Haushaltsrelevanz

Die Maßnahmen sind haushaltsneutral.

EU-Relevanz

Über die gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten anzustrebende Abwehr einseitiger Maßnahmen besteht Einvernehmen in der EU.

Umsetzungszeitraum

Langfristige Aufgaben.

Fussnoten

  1. (9/11-Bill, H.R.1)

Seite zurück | Inhaltsverzeichnis | Seite vor