ISPM 15

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der ISPM (International Standard of Phytosanitary Measures) wurde von der IPPC definiert. Für Verpackungen aus Vollholz gilt speziell der ISPM 15-Standard (Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel). Verpackungmaterial das nach ISPM behandelt wurde muss auf 2 gegenüberliegenden Seiten dauerhaft lesbar gekennzeichnet sein.

Kennzeichnung nach ISPM 15 auf dem Mittelklotz einer Europalette

Die Kennzeichnung besteht aus einer Ähre mit den vertikal ausgerichteten Buchstaben "IPPC". Rechts daneben ist der Ländercode nach ISO 3166 (z.B. DE für Deutschland) und ein Kürzel für die Region (z.B. BW für Baden Württemberg). Darunter findet sich eine Zulassungsnummer des Behandlungsbetriebes, sowie die Kürzel für die Behandlungsmethode.

HT - Hitzebehandlung (heat treatment)
CPI - Chemische Druckimprägnierung (chemical pressure impregnation)
KD - Ofengetrocknet (kiln-drying)
MB - Mit Methylbromid begast (seit 31. August 2006 bei Europaletten nicht mehr zugelassen)
DB - Entrindet (debarked)

Diese Standards und Richtlinien wurden eingeführt um eine Ausbreitung von Pflanzenschädlingen zu verhindern. Durch die zunehmende Globalisierung können Schädlinge innerhalb kürzester Zeit an praktisch jeden Ort der Erde gelangen.

Der Originaltext ist hier in englisch zu finden: ISPM 15

Die ISPM 15-Richtlinie (in spanischsprachigen Ländern NIMF 15) dient dem Schutz der heimischen Pflanzenwelt vor fremden Schadinsekten. In gewöhnlichen Holzkisten und Holzpaletten hat man schon häufig Käfer und Larven aus anderen Ländern gefunden. In einer neuen Umgebung könnten sie sich ohne ihre natürlichen Fressfeinde schnell zu einer Landplage entwickeln.

Deshalb dürfen Ladungsträger aus Massivholz gemäß ISPM 15 erst nach aufwändiger Begasung mit dem Insektizid Methylbromid oder Hitzebehandlung die Landesgrenzen eines ISPM 15-Landes überschreiten.

Steht also eine Sendung auf einem nicht-ISPM 15-konformen Ladungsträger am Zoll eines ISPM 15-Landes, droht dem Exporteur eine teure Nachbehandlung vor Ort, im Extremfall könnte der Zoll die Einfuhr der Sendung sogar generell verweigern.

Weblinks