Masterplan Güterverkehr und Logistik: Nachhaltigkeit als Maßstab der Verkehrspolitik

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Nachhaltigkeit als Maßstab der Verkehrspolitik

Mobilität zu erhalten bedeutet unter sich verändernden Rahmenbedingungen: Verkehr neu gestalten. Dies ist Aufgabe von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zugleich.

Die Bundesregierung orientiert sich hierbei am Grundsatz der Nachhaltigkeit. Dieser bedeutet zuallererst: Verkehrspolitik steht im Dienste der Menschen, und zwar auch der künftigen Generationen. Verkehrspolitik muss so gestaltet werden, dass auch in Zukunft Mobilität als Grundlage individueller Entfaltung und gesellschaftlichen Austauschs möglich bleibt und die Grundlagen unseres Wohlstandes erhalten bleiben. Anders ausgedrückt: Unsere heutige Mobilität und die Art, wie wir unser Verkehrssystem und seine Infrastruktur ausgestalten, darf nicht auf Kosten der Mobilität und Lebensqualität unserer Kinder und Enkel gehen.

Die Verkehrspolitik der Bundesregierung orientiert sich deshalb an dem dreifachen Maßstab nachhaltigen Handelns:

  1. Dem ökonomischen Maßstab: Verkehr soll dauerhaft zu Wohlstand, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft beitragen, ohne andere Flächennutzungen übermäßig zu beeinträchtigen. Wettbewerb als Treiber von Qualität und Effizienz kommt hohes Gewicht zu.
  2. Dem ökologischen Maßstab: Verkehr ist so zu gestalten, dass die natürlichen Lebensgrundlagen und damit zugleich auch die Lebensqualität dieser und kommender Generationen bewahrt werden.
  3. Dem sozialen Maßstab: Verkehr soll die Teilhabe aller am öffentlichen Leben ermöglichen. Verkehrspolitik hat deshalb eine soziale Verantwortung: für bezahlbare Mobilität, für Sicherheit und Fairness im Verkehr und ebenso für gute Arbeitsbedingungen der im Transportgewerbe Beschäftigten.

Die Bundesregierung verfolgt deshalb im vorliegenden Masterplan einen integralen Ansatz: die Maßnahmen des Masterplans zielen auf wirtschaftliche Effizienz, auf Umweltfreundlichkeit und auf soziale Verantwortung.


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