Masterplan Güterverkehr und Logistik: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
II. Maßnahmen
7. Umsetzung
7.6 Gute Arbeit und gute Ausbildung im Transportgewerbe
7.6.6 Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute

Ausgangslage

Das Seearbeitsübereinkommen von 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) enthält Regelungen zu den Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute. Das Inkrafttreten des Übereinkommens setzt die Ratifizierung durch 30 ILO-Vertragsstaaten, die über mindestens 33 % der weltweiten Tonnage verfügen, voraus. Durch das Übereinkommen werden also weltweite Standards gesetzt.

Die EU-Mitgliedstaaten sind von der EU-Kommission aufgefordert worden, das Übereinkommen bis 2012 zu ratifizieren. Es besteht die Gefahr von zahlreichen Ausflaggungen, wenn Deutschland bei Inkrafttreten des Übereinkommens noch nicht ratifiziert hat.

Beschreibung der Maßnahme

Die Ratifizierung des Übereinkommens ist voranzutreiben. Die Umsetzung in nationales Recht wird außerdem zum Anlass genommen, ein neues Seearbeitsgesetzbuch zu schaffen und das nationale Seearbeitsrecht zu modernisieren. Insgesamt wird ein Beitrag zur weltweiten Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute und zu einem Sicherheitszugewinn in der internationalen Seeschifffahrt geleistet.

Auswirkung

Mit dem Übereinkommen werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Seeleute verbessert. Außerdem werden einheitliche Wettbewerbsbedingungen hergestellt (level playing field) und damit die Möglichkeiten der langfristigen Gewinnerzielung für deutsche Reeder optimiert.

Verantwortung

Für eine Umsetzung der Maßnahme liegt die Federführung beim BMAS unter enger Begleitung durch das BMVBS.

Haushalts-Relevanz

Die Maßnahme ist haushaltsneutral.

EU-Relevanz

Für diese Maßnahme ist die Ratifizierung erforderlich.

Umsetzungszeitraum

Ratifizierung und Umsetzung werden bis 2009 angestrebt.


vorherige Seite | Inhaltsverzeichnis | nächste Seite