Masterplan Güterverkehr und Logistik: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage
Das Seearbeitsübereinkommen von 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) enthält Regelungen zu den Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute. Das Inkrafttreten des Übereinkommens setzt die Ratifizierung durch 30 ILO-Vertragsstaaten, die über mindestens 33 % der weltweiten Tonnage verfügen, voraus. Durch das Übereinkommen werden also weltweite Standards gesetzt.
Die EU-Mitgliedstaaten sind von der EU-Kommission aufgefordert worden, das Übereinkommen bis 2012 zu ratifizieren. Es besteht die Gefahr von zahlreichen Ausflaggungen, wenn Deutschland bei Inkrafttreten des Übereinkommens noch nicht ratifiziert hat.
Beschreibung der Maßnahme
Die Ratifizierung des Übereinkommens ist voranzutreiben. Die Umsetzung in nationales Recht wird außerdem zum Anlass genommen, ein neues Seearbeitsgesetzbuch zu schaffen und das nationale Seearbeitsrecht zu modernisieren. Insgesamt wird ein Beitrag zur weltweiten Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute und zu einem Sicherheitszugewinn in der internationalen Seeschifffahrt geleistet.
Auswirkung
Mit dem Übereinkommen werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Seeleute verbessert. Außerdem werden einheitliche Wettbewerbsbedingungen hergestellt (level playing field) und damit die Möglichkeiten der langfristigen Gewinnerzielung für deutsche Reeder optimiert.
Verantwortung
Für eine Umsetzung der Maßnahme liegt die Federführung beim BMAS unter enger Begleitung durch das BMVBS.
Haushalts-Relevanz
Die Maßnahme ist haushaltsneutral.
EU-Relevanz
Für diese Maßnahme ist die Ratifizierung erforderlich.
Umsetzungszeitraum
Ratifizierung und Umsetzung werden bis 2009 angestrebt.