Persönliche Schutzausrüstung
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Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet diese zweckentsprechend zu nutzen (PSA-BV).
Die persönliche Schutzausrüsung unterscheidet sich sich von allgemeinen Schutzausrüstungsgegenständen dadurch das sie direkt die Person die sie benutzt vor Gefährdungen schützt.
Zur persönlichen Schutzausrüstungen können unter anderem folgende Gegenstände zählen:
- Kopfschutz: Helm, Haube, Haarnetz
- Fußschutz: Sicherheitsschuhe
- Gesichtsschutz: Brille
- Atemschutz: Filtermaske
- Gehörschutz: Ohrstöpsel, schalldämpfender Gehörschutz
- sonstige Sicherheitskleidung: Schnittfeste Handschuhe, hitzeabweisende Feuerschutzkleidung