Verkäufer
Aus Lager- & Logistik-Wiki
Verkäufer ist der Anbieter einer Ware, einer Sache oder einer Dienstleistung. Durch die beiderseitige Willenserklärung von Käufer und Verkäufer kommt ein Kaufvertrag zustande. Käufer und Verkäufer können natürliche oder juristische Personen sein.
Der Verkäufer verpflichtet sich die Ware, Sache oder die Dienstleistung gegen die vereinbarte Gegenleistung zu erbringen. Dies ergibt sich aus dem Kaufvertrag oder wenn ein solcher nicht explizit abgeschlossen wurde aus den AGB. Sind auch keine AGB als Vertragsgrundlage vorhanden, gelten die gesetzlichen Bedingungen. Auch wenn der Kaufvertrag oder die AGB den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.