Wareneingangsschein
Nach der Warenannahme wurde früher in vielen Betrieben ein Wareneingangsschein in drei Ausfertigungen ausgestellt. Das erste Exemplar wurde an die Einkaufsabteilung weitergeleitet, dort wurde die gelieferte Ware mit den offenen Bestellungen abgeglichen und zugeordnet. Die zweite Ausfertigung ging in die Buchhaltung, dort wurde überprüft ob die vom Lieferant erstellte Rechnung mit der Lieferung übereinstimmt. Der dritte Wareneingangsschein wurde von der Lagerverwaltung zur Erstellung der Lagerkarten genutzt.
Auf dem Wareneingangsschein sind Typischerweise die folgenden Daten erfasst:
- Nummer des Eingangsscheines
- Datum der Ausstellung
- Datum des Wareneinganges
- Art der Verpackung
- Lieferant (Absender)
- Anlieferer (Frachtführer)
- Artikelnummer
- Menge
- Mengeneinheit
- Ziellagerbereich
- Bemerkungen und Vorbehalte
Mit der flächendeckenden Einführung von IT-Basierten Lagerverwaltungssystemen ist die Ausstellung der Wareneingangsscheine in vielen Fällen nicht mehr notwendig da die Eingangsmeldung auf elektronischen Weg weitergeleitet wird.