Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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Die dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist zuständig für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs.

Der Bund ist Eigentümer der Bundeswasserstraßen, dazu gehören 23.000 km2 im Bereich der Seewasserstraßen und 7.350 km Binnenwasserstraßen. Die Bundeswasserstraßen werden durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) verwaltet. Die WSV gliedert sich in 7 Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, 39 Wasser- und Schifffahrtsämter und 7 Wasserstraßenneubauämter. Die WSV hat rund 13.000 Beschäftigte.

  • Die WSV sorgt als Strompolizeibehörde und als Bauaufsichtsbehörde dafür, dass sich die Wasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand befinden und die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und die Wasserstraßen allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen.
  • Die WSV sorgt als Schifffahrtspolizeibehörde dafür, dass durch den Verkehr oder sonstige Nutzungen auf der Wasserstraße keine Gefahr für Mensch und Umwelt entstehen.
  • Die WSV ist für die Unterhaltung, den Ausbau und den Neubau von Bundeswasserstraßen einschließlich der behördlichen Genehmigungsverfahren (Planfeststellung / Plangenehmigung) zuständig.
  • Die WSV unterhält und betreibt rund 450 Schleusenkammern, 290 Wehre, 4 Schiffshebewerke, 15 Kanalbrücken und 2 Talsperren.
  • Die WSV unterhält und betreibt an und in den Seewasserstraßen zur Fahrwasserbezeichnung etwa 1.600 feste Schifffahrtszeichen (wie Leuchttürme und Baken) sowie etwa 4.000 schwimmende Schifffahrtszeichen (sogenannte Tonnen). Hinzu kommen etwa 10.000 sonstige Schifffahrtszeichen (z.B. Pricken) sowie die entsprechenden Schifffahrtszeichen (Tonnen und Tafelzeichen) im Binnenbereich.
  • Die WSV unterhält und betreibt an den Seewasserstraßen die Verkehrszentralen und an den Binnenwasserstraßen die Revierzentralen, die rund um die Uhr mit qualifiziertem Personal den Verkehr erfassen, überwachen und ggf. regeln, die Schifffahrt durch Informationen und Beratung unterstützen, die Schifffahrtszeichen kontrollieren und schalten, bei Havarien oder Umweltverschmutzungen schifffahrtspolizeilich eingreifen und koordinieren.
  • Die WSV unterhält und betreibt die weltweit modernste und leistungsfähigste Flotte an Schadstoffunfallbekämpfungsschiffen (Öl- und Chemiebekämpfung, Notschleppen und Schiffsbrandbekämpfung), die bei größeren Unglücken vorrangig im deutschen Hoheitsbereich, aber auch auf der Basis bilateraler Abkommen international zum Einsatz kommen.[1]

Quelle

  1. http://www.wsv.de