Persönliche Schutzausrüstung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Lager- & Logistik-Wiki
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
* sonstige Sicherheitskleidung: Schnittfeste [[Handschuh]]e, hitzeabweisende [[Feuerschutzkleidung]] | * sonstige Sicherheitskleidung: Schnittfeste [[Handschuh]]e, hitzeabweisende [[Feuerschutzkleidung]] | ||
− | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Arbeitsschutz]] |
Aktuelle Version vom 6. August 2011, 16:01 Uhr
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet diese zweckentsprechend zu nutzen (PSA-BV).
Die persönliche Schutzausrüsung unterscheidet sich sich von allgemeinen Schutzausrüstungsgegenständen dadurch das sie direkt die Person die sie benutzt vor Gefährdungen schützt.
Zur persönlichen Schutzausrüstungen können unter anderem folgende Gegenstände zählen:
- Kopfschutz: Helm, Haube, Haarnetz
- Fußschutz: Sicherheitsschuhe
- Gesichtsschutz: Brille
- Atemschutz: Filtermaske
- Gehörschutz: Ohrstöpsel, schalldämpfender Gehörschutz
- sonstige Sicherheitskleidung: Schnittfeste Handschuhe, hitzeabweisende Feuerschutzkleidung