Persönliche Schutzausrüstung

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Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet diese zweckentsprechend zu nutzen (PSA-BV).

Die persönliche Schutzausrüsung unterscheidet sich sich von allgemeinen Schutzausrüstungsgegenständen dadurch das sie direkt die Person die sie benutzt vor Gefährdungen schützt.

Zur persönlichen Schutzausrüstungen können unter anderem folgende Gegenstände zählen: