Inventar
Das Inventar ist eine Aufstellung aller Werte und Schulden über die ein Unternehmen verfügt. Nach §240 HGB ist jeder Kaufmann mindestens einmal jährlich dazu verpflichtet ein Inventar aufzustellen. Der Vorgang zur Aufstellung des Inventars wird als Inventur bezeichnet.
Das Inventar teilt sich in drei Bereiche auf:
- Vermögen
- Schulden
- Reinvermögen
Inhaltsverzeichnis
Vermögen
Unter Vermögen fallen alle Werte, die dem Unternehmen gehören. Im Inventar erfolgt die Aufstellung der einzelnen Positionen nach dem Grundsatz der steigenden Liquidität. Zuerst werden also alle Vermögensgegenstände die sich nur schwer zu Geld machen lassen aufgeführt.
- Grundstücke
- Gebäude
- Maschinen
- Fuhrpark
Zum Schluss der Aufstellung kommen die Positionen über die man jederzeit verfügen kann.
- Bankguthaben
- Bargeld
Das Vermögen an sich wird in zwei Teile aufgeteilt:
Anlagevermögen
Zum Anlagevermögen zählen die Werte die betriebliche Grundlage darstellen:
- Maschinen
- Fahrzeuge
- Geschäftsausstattung
Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen besteht aus allen Werten die sich ständig verändern:
- Waren
- Forderungen
- Geldmittel
Schulden
Schulden werden in der Buchhaltung als Verbindlichkeiten bezeichnet. Das sind alle Zahlungen die vom eigenen Unternehmen noch zu leisten sind. Schulden werden auch in zwei Gruppen aufgeteilt, zusammen bilden diese beiden Gruppen das gesamte Fremdkapital einer Firma.
langfristige Schulden
Dazu gehören:
- Hypotheken
- Darlehen
kurzfristige Schulden
- nicht bezahlte Rechnungen
- Überziehungskredite bei Banken
Reinvermögen
Um das Inventar komplett zu machen werden zum Schluss die Schulden vom Vermögen abgezogen, daraus ergibt sich dann das Reinvermögen (auch Eigenkapital) des Unternehmens.