Inventar

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Version vom 18. September 2008, 20:59 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Inventar ist eine Aufstellung aller Werte und Schulden über die ein Unternehmen verfügt. Nach §240 HGB ist jeder Kaufmann mindestens einmal jährlich dazu verpflichtet ein Inventar aufzustellen. Der Vorgang zur Aufstellung des Inventars wird als Inventur bezeichnet.

Das Inventar teilt sich in drei Bereiche auf:

  1. Vermögen
  2. Schulden
  3. Reinvermögen

Vermögen

Unter Vermögen fallen alle Werte, die dem Unternehmen gehören. Im Inventar erfolgt die Aufstellung der einzelnen Positionen nach dem Grundsatz der steigenden Liquidität. Zuerst werden also alle Vermögensgegenstände die sich nur schwer zu Geld machen lassen aufgeführt.

  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Maschinen
  • Fuhrpark

Zum Schluss der Aufstellung kommen die Positionen über die man jederzeit verfügen kann.

  • Bankguthaben
  • Bargeld

Das Vermögen an sich wird in zwei Teile aufgeteilt:

Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen zählen die Werte die betriebliche Grundlage darstellen:

  • Maschinen
  • Fahrzeuge
  • Geschäftsausstattung

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen besteht aus allen Werten die sich ständig verändern:

  • Waren
  • Forderungen
  • Geldmittel

Schulden

Schulden werden in der Buchhaltung als Verbindlichkeiten bezeichnet. Das sind alle Zahlungen die vom eigenen Unternehmen noch zu leisten sind. Schulden werden auch in zwei Gruppen aufgeteilt, zusammen bilden diese beiden Gruppen das gesamte Fremdkapital einer Firma.

langfristige Schulden

Dazu gehören:

  • Hypotheken
  • Darlehen

kurzfristige Schulden

  • nicht bezahlte Rechnungen
  • Überziehungskredite bei Banken

Reinvermögen

Um das Inventar komplett zu machen werden zum Schluss die Schulden vom Vermögen abgezogen, daraus ergibt sich dann das Reinvermögen (auch Eigenkapital) des Unternehmens.