6. Steigende Sicherheitsanforderungen

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Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen

6. Steigende Sicherheitsanforderungen

Durch die Globalisierung und die damit einhergehende internationale Verflechtung ist auch das System Schiff/Wasserweg insgesamt erhöhten Risiken wie beispielsweise terroristischen Gefahren ausgesetzt. Die zunehmenden Angriffe von Piraten auf die Weltschifffahrt in ausgewählten Gewässern verdeutlicht die Aktualität der Thematik.

Seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 wurden eine Reihe internationaler und europäischer Regelungen zur Terrorabwehr in der Schifffahrt und den Häfen verabschiedet. Der International Ship and Port Facility Security Code (ISPS) trat im Juli 2004 in Kraft. Die Umsetzung des ISPS-Codes erfolgte durch die EU-Verordnung (725/2004) und ein nationales Vertragsgesetz. Mit der Richtlinie 2005/65/EG hat die Europäische Union die Verordnung weiter präzisiert.

Der ISPS-Code fordert von den Häfen eine Risikobewertung, Pläne zu Gefahrenabwehr und die Benennung eines Beauftragten für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage. Die deutschen Häfen haben die IMO-Anforderungen fristgerecht erfüllt. So wurden von den zuständigen Behörden Risikobewertungen für jede Hafenanlage durchgeführt, auf deren Basis Gefahrenabwehrpläne ausgearbeitet wurden.

Die Umsetzung der Gefahrenabwehrpläne erforderte umfangreiche bauliche und betrieblich-organisatorische Maßnahmen, z.B. die vollständige Umzäunung der Gelände, die Durchführung umfassender Zugangskontrollen und die Überwachung des Geländes insbesondere durch Video- und Infrarotkameras. Schätzungen der Hafenwirtschaft zufolge war die Umsetzung des ISPS-Codes mit Kosten von 50 Mio. € verbunden und verursacht weiterhin finanzielle Belastungen für Betrieb, Instandhaltung und Ergänzungen.

Die Europäische Kommission hat See- und Binnenhäfen in das im Jahr 2006 geschaffene Europäische Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen (EPSKI) einbezogen. Mit Verabschiedung der entsprechenden Richtlinie im Dezember 2008 wurde ein europaweites Verfahren zur Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen eingeführt sowie ein gemeinsamer Ansatz für die Bewertung der Notwendigkeit eines besseren Schutzes geschaffen. Die einheitlichen Standards und Schutzanforderungen für derart klassifizierte Infrastrukturen entsprechen grundsätzlich den Anforderungen der europäischen Normen zur Umsetzung des ISPS-Codes. Neu hingegen sind die vorgesehenen zwischenstaatlichen Konsultationen über Abhängigkeiten von Verkehrsinfrastrukturen und deren Bedrohung.

Im August 2007 wurde in den USA ein Gesetz verabschiedet, das die 100%ige Überprüfung von Containerfracht auf Schiffen binnen fünf Jahren bereits im Abgangshafen fordert[1]. Insbesondere wegen der fraglichen technischen und organisatorischen Umsetzbarkeit sieht die Bundesregierung das Gesetz sehr kritisch. Auch die Europäische Kommission äußerte gegenüber den USA deutliche Kritik an dem Vorhaben. Es wird bezweifelt, dass eine solche umfassende Kontrolle geeignet und erforderlich ist, um ein "Mehr" an Sicherheit zu bringen.

Deutschland ist sich mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und auch Ländern außerhalb der EU einig, dass bei der Containersicherheit auf eine risiko-orientierte Stichprobenuntersuchung gesetzt werden und dabei ein System der zertifizierten zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB) zur Anwendung kommen sollte, das den Kontrollaufwand erheblich verringern würde.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass wirksame Gefahrenabwehr in der Schifffahrt nur auf internationaler Ebene durch einheitliche Standards zu erreichen ist. Unilaterale Initiativen und bilaterale Vereinbarungen können zu Wettbewerbs-verzerrungen führen und versprechen im globalisierten Sektor Schifffahrt keinen Sicherheitsgewinn.

Herausforderungen und Chancen durch steigende Sicherheitsanforderungen

Herausforderungen

  • Schutz der Häfen und des Systems Schifffahrt/Wasserstraße vor terroristischen Angriffen.
  • Kosten für die Aufrechterhaltung der Gefahrenabwehr.
  • Wettbewerbsverzerrungen durch international nicht abgestimmte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Chancen

  • Wirksame Gefahrenabwehr durch internationale einheitliche Standards.
  • Containersicherheit durch risiko-orientierte Stichprobenuntersuchungen.

Fussnoten

  1. H.R.1 Implementing Recommendations of the 9/11 Commission Act of 2007

5. Neue Anforderungen hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz | Inhaltsverzeichnis | III. Ziele des Nationalen Hafenkonzeptes