Gefahrenübergang

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Als Gefahrenübergang wird der Zeitpunkt an dem die Gefahr des Verlustes oder einer Verschlechterung der Ware vom Verkäufer an den Käufer übergeht bezeichnet.

Im internationalen Handel wird der Gefahrenübergang meist mithilfe von Incoterms geregelt. Wird als Incoterm EXW (ex Works, Ab Werk) vereinbart, geht die Gefahr und damit auch das Kostenrisiko im Falle einer Beschädigung oder ähnlichem, an dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem der Verkäufer die Ware am vereinbarten Ort (meist das Betriebsgelände des Verkäufers) bereitstellt.

siehe auch: Kostenübergang