Frei an Bord: Unterschied zwischen den Versionen

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FOB entspricht vom Grundgerüst her der Klausel [[FAS]], außer dass der Verkäufer die Ware für den Export frei machen und die Ware über die Reling des Schiffs liefern muss.
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FOB entspricht vom Grundgerüst her der Klausel [[FAS]], außer dass der [[Verkäufer]] die [[Ware]] für den Export frei machen und die Ware über die [[Reling]] des [[Schiff]]s liefern muss.
Der Kosten- und Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt dann, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat.
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Der [[Kostenübergang|Kosten]]- und [[Gefahrenübergang]] an den [[Käufer]] erfolgt dann, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat.
  
 
[[Kategorie:Incoterm]]
 
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Version vom 23. Juni 2008, 17:45 Uhr

FOB

Free on Board / Frei an Bord benannter Verschiffungshafen

Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.

FOB entspricht vom Grundgerüst her der Klausel FAS, außer dass der Verkäufer die Ware für den Export frei machen und die Ware über die Reling des Schiffs liefern muss. Der Kosten- und Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt dann, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat.