EXW: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kosten]] und [[Risiko|Risiken]] ab der Bereitstellung durch den Verkäufer. Diese [[Incoterm]]klausel ist eine Einpunktklausel, Kosten- und Gefahrenübergang liegen an derselben Stelle.
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[[Kosten]] und [[Risiko|Risiken]] ab der Bereitstellung durch den Verkäufer. Diese [[Incoterm]]klausel ist eine Einpunktklausel, [[Kostenübergang|Kosten]]- und [[Gefahrenübergang]] liegen an derselben Stelle.
  
[[Kategorie:Incoterm]]s
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[[Kategorie:Incoterm]]

Aktuelle Version vom 23. Juni 2008, 17:35 Uhr

EXW

ex Works / ab Werk

EXW bedeutet, der Verkäufer stellt die Ware auf dem eigenen Betriebsgelände bereit. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Risiken ab der Bereitstellung durch den Verkäufer. Diese Incotermklausel ist eine Einpunktklausel, Kosten- und Gefahrenübergang liegen an derselben Stelle.