Frei an Bord

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FOB

Free on Board / Frei an Bord benannter Verschiffungshafen

Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.

FOB entspricht vom Grundgerüst her der Klausel FAS, außer dass der Verkäufer die Ware für den Export frei machen und die Ware über die Reling des Schiffs liefern muss. Der Kosten- und Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt dann, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat.