Frei an Bord
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Version vom 15. März 2011, 19:35 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
FOB
Free on Board / Frei an Bord benannter Verschiffungshafen
Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.
FOB entspricht vom Grundgerüst her der Klausel FAS, außer dass der Verkäufer die Ware für den Export frei machen und die Ware über die Reling des Schiffs liefern muss. Der Kosten- und Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt dann, wenn die Ware ordnungsgemäß an Bord des Schiffes abgesetzt wurde.
Hinweis: Der Gefahrenübergang wurde mit den Incoterms 2010 überarbeitet. Bei den alten Incoterms galt der Gefahrenübergang mit dem überschreiten der Schiffsreling.